Die Autohaftpflicht übernimmt nicht den eigenen Schaden des Versicherten, sondern den von Dritten – sofern die Schuld beim Versicherungsnehmer oder dem Lenker seines Fahrzeugs liegt. Die maximale Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme, die in der Versicherungspolice festgeschrieben ist. Mindestdeckungssummen sind hingegen gesetzlich geregelt. Die Autohaftpflicht kommt für Schäden verschiedenster Art auf:
Besteht bei einem Autounfall keine Autohaftpflicht, hilft in Deutschland der Entschädigungsfonds der deutschen Automobilversicherer.
Eine Autohaftpflicht ist aber kein Freibrief. Die Versicherung übernimmt zwar teilweise eine Vorleistung gegenüber dem Geschädigten, holt sich jedoch von ihrem Versicherungsnehmer den Betrag zurück, falls dieser z.B. fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, betrunken gefahren ist oder im Winter mit Sommerreifen unterwegs war.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Versicherungsprämie bei der Autohaftpflicht nach der Motorleistung. Viele Versicherer bieten jedoch günstigere Tarife für Wenigfahrer, Frauen oder Garagenbesitzer an. Hinzu kommt das Bonus-Malus-System, bei dem sich die Prämie in Jahren ohne Inanspruchnahme der Versicherung reduziert, wurde jedoch ein Unfall gemeldet, steigt die Prämie an. Es kann deshalb im Einzelfall günstiger sein, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Von Fall zu Fall kann es hier zu recht großen Preisunterschieden kommen. Um die beste Versicherung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden, stehen Ihnen im Internet eine Reihe von Versicherungsrechnern zur Verfügung. Oder Sie nutzen die Dienste eines realen Versicherungsvermittlers. Denn es gibt kaum eine Versicherungsgesellschaft, die keine Autohaftpflicht im Programm hat. Vielmehr kombinieren viele Unternehmen diese Police mit so genannten Schutzbriefen, die Zusatzleistungen umfassen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu gehören Pannenhilfe, Abschleppdienst, kostenloser Rücktransport von Mensch und Auto sowie eventuell anfallende Übernachtungen.
Schwierig kann es werden, wenn ein Unfall im Ausland passiert oder der Unfallbeteiligte aus dem Ausland kommt. Aus diesem Grund sollte man zum Nachweis der gültigen Versicherung bei Auslandsfahrten die grüne Versicherungskarte dabei haben. Sie ist zwar in den EU-Mitgliedsstaaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben, kann aber die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.
Über den Zentralruf der Autoversicherer besteht die Möglichkeit, eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung zu veranlassen.