Das Wichtigste für das Fahren mit einem Autoanhänger ist ein Kraftfahrzeug mit Anhängerkupplung (die schon zugelassen und auf dem Fahrzeugschein vermerkt ist). Für leichte Anhänger ist eine Kugel am Zugfahrzeug, auf der sich eine Pfanne frei bewegen kann. Bei einem Führerschein der Klasse B (Personenkraftwagen, Reisemobile und Lastkraftwagen mit einem maximalen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) können folgende Autoanhänger gekauft oder gemietet werden: Leichte Anhänger (maximales Gesamtgewicht bis zu 750 kg) und schwerere Anhänger, (maximales Gesamtgewicht über 750 kg, deren maximales Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet). Bei der Wahl des richtigen Anhängers ist zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges zu einander abgestimmt ist und auch den Gesetzen entsprechen. Wichtig ist die Anhängelast, die auf dem Fahrzeugschein des Kraftfahrzeuges angegeben ist, das maximale Zugverhältnis (0,8 für Anhänger mit Trägheitsbremsvorrichtung, 0,5 für Anhänger ohne Bremsvorrichtung), Fahrzeuggesamtgewicht und Anhängergesamtgewicht. Auf dem Fahrzeugschein wird ebenfalls die maximale Breite und das maximale Gewicht des ziehbaren Anhängers angegeben.
Bei dieser Frage ist entscheidend wie oft und wie intensiv ein Anhänger eingesetzt wird. Bei einmaligen oder seltenen Gebrauch empfiehlt sich das Mieten. Beim Kauf sollte man bedenken das in Deutschland zugelassene Anhänger bis einschließlich 3,5 t alle zwei Jahre zum TÜV müssen. Ein Kauf ist besonders empfehlenswert bei ständiger Auslastung oder bei dem Bedarf von individuellen Sonder und Konstruktionslösungen. Achten Sie beim Kauf immer auf einen guten Zubehör - und Ersatzteil- Service. Lassen Sie sich aber in jeden Fall, ob Kauf oder Miete, ausreichend beraten, es gibt für jedes Transportgut, abgestimmt auf Ihr Zugfahrzeug, die optimale Anhängerlösung.
Es dürfen sich während der Fahrt keine Personen auf dem Anhänger aufhalten. Ist beim Rückwärtsfahren die Sicht nach hinten durch die Ladung versperrt, stets eine zweite Person hinter dem Gespann als Einweiser einsetzen. Sicherheitshalber nicht schneller als 80 km/h. Das gilt auch für Länder, in denen höhere Geschwindigkeiten zulässig sind. Immer die Landesvorschriften beachten.