Wenn der eine Gemeinde, eine Stadt oder der Staat Aufträge zu vergeben haben, geschieht dies über eine Ausschreibung. Hierauf bewerben sich die Dienstleister und Lieferanten. Diese Ausschreibungen sind öffentlich und unterliegen strengen Regeln, wie beispielsweise den Verdingungsordnungen für Lieferungen und Leistungen (VOL); für Bauleistungen (VOB) und für Freiberufliche Leistungen (VOF). Aber auch in der freien Wirtschaft finden, meist für Großprojekte, Ausschreibungen statt. Ausschreibungen sollen durch weitestgehend transparente und förmliche Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung aller Anbieter gewährleisten. Öffentliche Ausschreibungen finden Sie in Zeitungen, amtlichen Mitteilungsblättern und dem Staatsanzeiger und im Internet.
Öffentliche Aufträge machen für viele Branchen einen bedeutenden Teil des Auftragsvolumens aus. In folgenden Branchen sind Ausschreibungen üblich:
Bau / Handwerk
Ingenieure / Architekten
Logistik / Entsorgung
EDV-Dienste u. -Material
Marketing / Druck
Beschilderungen
Bürodienste / -material
Kunst am Bau
Jeder Selbstständige ist auf der Suche nach Aufträgen - ganz gleich, ob große, kleine, mittelständische Unternehmen oder Freiberufler. Daher ist ein Überblick über laufende Ausschreibungen sehr wichtig. Die Suche nach aktuellen Ausschreibungen ist aber meist zeitintensiv. Gerade hier ist das Internet hilfreich. Meist werden die Bewerber online vollständig über den Ausschreibungstext informiert, können Ausschreibungsunterlagen sowie Lieferungs- und Leistungsverzeichnisse direkt über das Netz bestellen und per Online-Einzugsermächtigung zu bezahlen. Eine enorme Arbeits- und Zeitersparnis für den Bewerber ist das Herunterladen der kompletten Vergabeunterlagen.
Spezielle Ausschreibungsplattformen bieten sogar für alle Bundesländer., gegen Gebühr, einen regelmäßigen Informationsdienst für Ausschreibungen online an.
Für Nationale Ausschreibungen sind online das Bundesausschreibungsblatt und die Vergabeplattform des Bundes sowie die jeweiligen Portale der Gemeinden- und Stadtverwaltungen verfügbar. Hilfreich ist auch die Datenbank der Europäischen Union oder das Ausschreibungs - ABC des Staatsanzeigers. Für Aufträge aus dem Ausland hilft Ihnen die BfAI weiter, mit internationalen Ausschreibungen aus allen Themenbereichen.
Zu den Spielregeln für öffentliche Ausschreibungen gehören: Nachweise über Projekte vergleichbarer Art der letzten 3 Jahre. Ein Nachweis, dass man in den letzten Jahren seinen Steuerpflichten nachgekommen ist. Grundsätzlich benötigen Sie hierzu von ihrem zuständigen Finanzamt eine so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Eine Bestätigung, dass man Tariflohn bezahlt. Ggf. einen Befreiungsnachweis vom Finanzamt, bezüglich der Bauabzugsteuer. Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wer an Ausschreibungen, egal ob von Staat, Gemeinde, Behörde, Kirche oder der freien Wirtschaft, teilnimmt sollte es mit der Bewerbung und vor allem der Kalkulation sehr genau nehmen. Denn ein erhaltener Zuschlag verpflichtet zur Erfüllung des Vertrages. Sollten Sie danach feststellen, dass Ihnen zu Ihren Ungunsten ein Fehler in der Kalkulation unterlaufen ist gibt es kein Zurück. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, Angebote auf Fehler in der Kalkulation zu überprüfen. Aber gerade kleinen Unternehmen können Fehler schnell die Existenz kosten.
Wenn Sie an einer Ausschreibung teilgenommen haben, können Sie darüber hinaus aktiv werden: Zuständigkeiten herausfinden und kaufentscheidende Kriterien in Erfahrung bringen. Legen Sie Ihrer Bewerbung Imagebroschüren und Prospektmaterialien bei, um Ihre Firma oder Ihre Dienstleistung interessanter darzustellen.
Haken Sie 10 bis 14 Tage nach Eingang Ihrer Bewerbung nach, und mit etwas Glück erhalten Sie einen Termin, um Ihr Angebot persönlich vorzustellen.