Sowohl Privat- als auch Kassenpatienten sind im Zweifel im Ausland nicht oder nur ungenügend krankenversichert. Bei gesetzlich Versicherten kann das schon für Reisen innerhalb Europas gelten. Das betrifft zum einen die zugesicherte gesundheitliche Versorgung, die im Ausland deutlich geringer als in Deutschland seien kann, als auch den Krankenrücktransport, den eine Auslands-Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse übernimmt. In manchen Fällen haben Sie zudem keine freie Arztwahl. Sollte eine Kostendiffernenz entstehen, geht diese zu Ihren Lasten.
Vor einer Auslandsreise - besonders ausserhalb Europas - sollten Sie sich also unbedingt die Bedingungen Ihrer Krankenkasse durchlesen.
Ein wesentliche Leistung einer Auslands-Krankenversicherung ist der Krankenrücktransport. Wann der von der Auslands-Krankenversicherung genehmigt wird, ist nicht einheitlich. Manche zahlen nur wenn es medizinisch notwendig ist, andere bereits wenn der Arzt es für sinnvoll hält.
Auch für privat Versicherte tun sich bei Reisen ausserhalb Europas oft Lücken bzgl. der Dauer und der Art des Versicherungsschutzes auf. Das betrifft auch den Anspruch auf Rücktransport.
Die meisten Auslands-Krankenversicherungen versichern nur Reisen bis 42 Tage. Wer zum Beispiel die Sommer-Schulferien ein wenig überzieht, ist bereits nicht mehr versichert. Für sehr lange Aufenthalte im Ausland gibt es spezielle Langzeit-Auslands-Krankenversicherung die individuell abgeschlossen werden müssen und deutlich teurer sind.
Besonders wenn sie organisierte Sportreisen planen, sollten Sie prüfen wie und was dabei von der Auslands-Krankenversicherung abgedeckt ist.
Eine Auslands-Krankenversicherung kann je Reise oder für alle Reisen eines Jahres abgeschlossen werden. Meist machen die Jahresverträge mehr Sinn und sind zudem kostengünstiger. Der Versicherungsschutz sollte sich dabei um ein Jahr verlängern wenn Sie bei Ablauf im Ausland erkrankt und nicht transportfähig sind.