Der Versicherungsschutz bei einer Au-Pair-Versicherung gilt z.B. für Teilnehmende an Jugendreisen und Internet. Austauschprogramme für Aufenthalte bis zu 3 Jahren im Inland und Ausland (bis zum 35. Lebensjahr). Versicherbar ist wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und während seines Aufenthaltes in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und während eines Auslandsaufenthaltes seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
Eine Au-Pair-Versicherung (Krankenversicherung) beinhaltet die vom Arzt durchgeführte ambulante Heilbehandlung sowie die stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse ohne wählbare Leistungen). Die Transportkosten zum nächsten, erreichbaren Krankenhaus beziehungsweise Arzt, Geburt eines Kindes (Entbindung - Wartezeit 8 Monate) sowie Zahnbehandlungen zum Schmerz stillen. Die Krankenversicherung dient aber nur zur Abdeckung von wirklich notwendigen Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten. Renovierungen von Zähnen werden nicht übernommen. Ebenso wenig wird Zahnersatz bezahlt. Die Krankenversicherung ist z.B. bei der Zahnbehandlung nur für die Beseitigung der Schmerzen zuständig. In wie weit die Kosten zu 100% übernommen werden oder eine Selbstbeteiligung noch notwendig ist. richtet sich nach den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren Rahmenbedingungen. Das gilt auch bei einen Rücktransport ins Heimatland bei Krankheit oder bei Tod der versicherten Person bei der Übernahme der Überführungskosten. Wichtig : Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen oder Unfälle zurückzuführen sind, sind im Tarif bei nur wenigen Anbietern einer Au–Pair- Versicherung mitversichert. Der Vorteil ist, dass der Versicherer keine Gesundheitsprüfung macht. Selbstbeteiligungen bei der Au-Pair- Versicherung können - müssen aber nicht sein.
Je nach Gastland gibt es unterschiedlichste Anforderungen im Bezug auf den Auslandskrankenschutz. In manchen Gastländern wird von den Gasteltern eine Versicherung abgeschlossen und in manchen Gastländern ist es jedoch erforderlich sich selbst um eine Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Daher ist es ratsam sich umfangreich zu informieren, wenn man als Aupair im Ausland arbeiten will. Gegebenenfalls sollte man einen Unfall und Haftpflicht noch zusätzlich zur notwendigen Standard Auslandskrankenversicherung abschließen.