Für die Vertragsparteien kann ein Aufhebungsvertrag durchaus Vorteile haben, wie:
Der Arbeitgeber darf einen Aufhebungsvertrag nicht dazu benutzen, den Kündigungsschutz zu umgehen, zum Beispiel wenn Sie zu spät aus dem Urlaub kommen. Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie unbedingt Bedenkzeit nehmen - er kann enorme finanzielle und steuerrechtliche Veränderungen mit sich bringen. Umgekehrt gilt: Ist ein Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden, können Sie davon ausgehen, dass eine Abfindungs-Forderung erfolgreich sein wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie über die Folgen des Aufhebungsvertrages aufzuklären. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber falsche Tatsachen vorgespiegelt oder verschwiegen, können Sie den Aufhebungsvertrag anfechten.
Die Agentur für Arbeit setzt den Aufhebungsvertrag mit einer einvernehmlichen Kündigung gleich, geht also davon aus, dass Sie den Aufhebungsvertrag freiwillig unterschrieben haben und verhängt eine Sperrfrist von 12 Wochen, in denen Sie kein Arbeitslosengeld bekommen. Zudem kann das Amt die Dauer der Bezüge kürzen und in seltenen Fällen das Ruhen der Leistungsbezüge anordnen. Deshalb sollten Sie im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbaren. Nur wenn aus dem Vertrag eindeutig hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen durch den Arbeitgeber beendet worden ist, kann die Sperrfrist aufgehoben werden. Hier empfiehlt sich anwaltliche Hilfe. Er kennt auch die Voraussetzungen für die Höhe Ihrer Abfindung. Sie errechnet sich aus Beschäftigungszeit, Bruttomonatsgehalt und einem Faktor zwischen 0,5 und 2. Manchmal ist es auch sinnvoller, die Kündigung entgegen zu nehmen und anschließend Kündigungsschutzklage einzureichen, bevor der Aufhebungsvertrag schließlich abgeschlossen wird.
Im Internet finden Sie unzählige Musterverträge als Formular zum - teilweise kostenlosen – Download. Sie können auch unter fachkundiger Anleitung einen individuellen Aufhebungsvertrag erstellen. Anschließend können Sie den Vertrag ausdrucken. Haben Sie keinen Internetzugang, können Sie bei der örtlichen Handwerkskammer einen Ausdruck anfordern oder Sie schauen sich im guten Buchhandel und bei Fachverlagen um. Der Aufhebungsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:
Wie Sie den Aufhebungsvertrag so karrierefördernd wie möglich abschließen, weiß oft nur der Anwalt. Ein Anwalt kann einen individuellen, arbeitsrechtlich sicheren Aufhebungsvertrag aufsetzen und hilft auch, wenn der Arbeitgeber bereits einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat oder Sie die Kündigung schon angenommen haben.