Sie möchten als junger Mensch im Ausland die Landessprache erlernen und dabei in den Alltag integriert sein? Oder möchten Sie Ihr Familienleben etwas auffrischen und einem jungen Menschen die Möglichkeit geben, hier die deutsche Sprache zu lernen? Dann ist Au Pair die richtige Lösung für Sie.
Au Pair ist in der Auffassung deutscher Behörden ein Vertragsverhältnis mit einem Ausländer, der die Aufenthaltserlaubnis (Arbeitsgenehmigung) bekommt, um hier gegen ein Taschengeld und mit Versorgung bei einer Familie die deutsche Sprache zu erlernen. Das geht innerhalb der Europäischen Union auch ohne Visum. Seit 1969 gibt es ein europäisches Abkommen (Europäisches Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung), das den Status regelt. Die Kosten für Au-Pair-Aufenthalte im Ausland können beim Finanzamt geltend gemacht werden (berufliche Bildung), wenn dabei zertifizierte Sprachkurse mit mindestens zehn Wochenstunden stattfinden (Sprachschule). Der Au-Pair-Gast erledigt zugleich gegen ein angemessenes Taschengeld kleine Hausarbeiten. Außerhalb der Europäischen Union ist eine Dauer von mindestens sechs Monaten üblich. In der Europäischen Union ist die Dauer etwa zehn bis zwölf Monate.
Ein Au Pair hängt vom Lebensstil der Gastfamilie ab. Alles muss zumutbar sein und darf keine fachliche Ausbildung (Pflegeberuf) verlangen. Ein Au Pair beschränkt sich in der Regel auf Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, Erledigung üblicher Besorgungen. Unsittliche Arbeiten und sogar Belästigungen kommen immer wieder mal vor und sollten abgelehnt und verhindert werden. Im Falle von Übergriffen kann ein Au Pair in Notwehr handeln und Entschädigungen verlangen. Das Konsulat hilft sofort. Als Gastgeber und Gastfamilie sollte man in erster Linie mit den guten Sitten des Landes (Landeskunde) und der Sprache vertraut machen. Ein Au Pair ist wie eine Trainingsmaßnahme oder ein Integrationskurs, aber mit vielen privaten Spielräumen. Denn der Alltag gibt dem Spracherwerb den entscheidenden Rahmen. Vom Au Pair sollte das Interesse an einem normalen Alltag erwartet werden können. Halten Sie Unregelmäßigkeiten vom Au Pair fern und teilen Sie das Hausrecht mit ihm.
Eine erneute Beschäftigung ist hier nicht möglich, selbst wenn die zwölf erlaubten Monate noch nicht ausgeschöpft wurden. Die Tätigkeit für die Familie dürfen beim Au Pair täglich nicht sechs Stunden überschreiten (30 Wochenstunden). Ein Ruhetag und vier freie Abende stehen beim Au Pair zu. Wenn die Familie in Urlaub fährt und ein Au Pair mitgenommen wird, gilt das für einen Au Pair nur als eigener Urlaub, wenn auf die gewohnten Tätigkeiten verzichtet wird. Während des Urlaubs kann ein Au Pair nicht an eine Ersatzfamilie verwiesen werden. Nimmt ein Au Pair an Sprachkursen teil, sind die Kosten selbst zu tragen. Ein Au Pair hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer und Rücksicht auf persönliche Lebensart, die bei der Bewerbung anzugeben sind (Ernährung, Allergien, Behinderungen). Unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Hausarbeitszeit bekommt ein Au Pair ein geregeltes Taschengeld (etwa 205 Euro in der europäischen Union), dessen Höhe vorher erfragt werden sollte. Die Kosten für die Anreise und Abreise trägt ein Au Pair selbst. Unfallversicherung und Krankenversicherung hat die Gastfamilie zu übernehmen und dazu beim Ausländeramt eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Inzwischen bietet die Versicherungsbranche Komplettpakete an, die sich an die notwendigen Auflagen der Behörden halten. Es drohen sonst empfindliche Geldstrafen und sogar Gefängnis bis zu drei Jahren. Der Vertrag kann natürlich gelöst werden. Tatsächlich zeigen sich manchmal Unverträglichkeiten. Konsulat oder Au-Pair-Agentur helfen weiter.
Die Agenturen vermitteln gegen einen geregelten Betrag und unterstützen mit länderspezifischen Informationen (Mindestalter, Arbeitsgenehmigung etc) und Merkblättern für Behördengänge. Ein Au Pair ist nie mit der Gastfamilie verwandt und verfügt bereits über Grundkenntnisse der Landessprache. Begleitende Unterstützung durch die Au-Pair-Agentur sollte immer sein.