ATV

Hier findet Ihr hilfreiche Informationen und Erfahrungen zum Thema ATV.


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ATV: ATV ist ein mehr oder wenigr privater österreichischer Fernsehsender

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ATV - Arbeitsgerät

Ein ATV ist gewissermaßen ein kleiner wendiger und enorm flexibler Traktor. Hauptsächlich werden ATVs als Arbeitsgeräte für gewerblichen Einsatz, zum Beispiel in Land-und Forstwirtschaft, Jagd, Bundeswehr oder als Begleitfahrzeug bei einem Erlebnisurlaub oder bei einer Abenteuertour usw. verwendet. Daher sind viele Modelle mit Rammschutz, Gepäckträger und AHK ausgestattet. ATVs können als umfangreiches Nutzfahrzeug durch Anbaugeräte wie Anhänger, Schneeschieber, Salzstreuer, Seilwinde, Rasenmäher, Rechen, Schüttmaschine, Walze und Egge zusätzlich aufgerüstet werden. Die Motorstärke der Fahrzeuge liegt zurzeit zwischen 50 cm³ und 800 cm³ (und etwa 37,5 kW) oder Sonderanfertigungen mit bis zu 1150 cm³ Hubraum.

ATV - Bestimmungen und Versicherungsschutz

Lenkberechtigungen für ATV´s :

Die Lenkberechtigung des Führerscheins Kl. 3 (alt) oder B (neu) umfasst in jedem Fall alle derartigen Fahrzeuge. Die Lenkberechtigung der Klasse A reicht aus, wenn die Eigenmasse des Fahrzeuges nicht mehr als 400 kg beträgt. Die Lenkberechtigung für die Klasse F reicht aus, wenn die ATV´s als Zugmaschinen eingestuft sind und die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Der Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" reicht aus, wenn es sich um ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug der Klasse L2 (Leermasse von nicht mehr als 350 kg, Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, Hubraum für Fremdzündungs-/Benzinmotoren von nicht mehr als 50 ccm oder maximaler Leistung von nicht mehr als 4 kW für andere Motortypen) handelt. Seit Februar 2005 gibt es den Führerschein Kl. S. Damit dürfen die 16-jährigen ein Quad/ATV mit max. 50 ccm und 45 km/h fahren.

Sturzhelmpflicht:

Ab dem 1.Januar 2006 gilt in Deutschland, ab dem 1. Februar 2006 in der Schweiz, eine allgemeine Helmpflicht für ATVs und Quads. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht. Auch die Schutzkleidung sollte die eines Motorradfahrers entsprechen, also außerhalb des Helms noch Handschuhe, Jacke und Hose mit Protektoren, Nierengurt und kräftigen Stiefel.

Versicherungsschutz:

Jeder, der sich ein ATV zulegt, benötigt auch einen Versicherungsschutz. Wie bei einem Motorrad richten sich die Kosten für diese Versicherung nach der Motorisierung. Die Kleinen, die von Jugendlichen gelenkt werden dürfen, sind im Unterhalt erheblich günstiger, als die großen Maschinen, die sich dank des starken Motors überall im Gelände bewegen können. Vor dem Kauf eines ATVs sollte man sich also gründlich informieren, mit welchen Kosten man bei der Versicherung zu rechnen hat.

ATV – Kauf

ATVs können neu bei Fachhändlern und Herstellerfirmen gekauft werden. Gebrauchte Modelle werden von Fachhändlern und z.B. bekannten Online Auktionshäusern angeboten.