AG gründen – Rechtsform/Gründung
Die AG ist nach ihrer Gründung eine eigenständige juristische Person, mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, also mit Rechten und Pflichten. Damit die AG ihre rechtliche Stellung erhält, muss diese in das Handelsregister eingetragen werden. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eine notariell beurkundete Satzung, welche bereits dem Registergericht zugeleitet wurde.
- Eine Anmeldung, die von allen Gründern, den Mitgliedern des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates unterschrieben ist.
Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über
- die Namen der oder des Gründer/s,
- den Nachweis sowie die Höhe des eingezahlten Grundkapitals
- den Namen der zu gründenden AG
- den Sitz der AG
- eine Beschreibung über den Gegenstand der zu gründenden AG.
Gründer
Eine AG kann bereits durch einen Gründer alleine oder durch mehrere Gründer gegründet werden. Gründer können hier entweder natürliche Personen (voll geschäftsfähige Menschen) oder aber juristische Personen (Firmen) werden. Wird die AG nur durch eine Person gegründet, so muss diese im Gegensatz zu mehreren Gründern, hier ihre Identität in Bezug auf Name, Wohnort und Beruf offen legen. Bei mehreren Gründern ist dies nicht notwendig.
Grundkapital
Das Grundkapital einer AG muss während deren Gründung mindestens 50.000 Euro betragen. Dieses wird später in Aktien gesplittet, die einen Mindestnennwert von 1 Euro betragen müssen. Wenn ein Gründer seinen Anteil nicht in der Form von Geld sondern in Sachwerten, wie Maschinen, Anlagen usw. beisteuert, muss diese Einlage durch einen geeigneten Gründungsprüfer vorab geprüft werden, um die AG gründen zu können.
Börsengang
Wenn Sie eine AG gründen möchten, deren Aktien an der Börse gehandelt werden sollen, müssen Sie hierfür eine gesonderte Zulassung beantragen. Die Hanseatische Wertpapierbörse ist hierfür zuständig.
AG gründen – Vorteile
Eine AG zu gründen, hat folgende Vorteile:
- Bei der AG sind eventuelle Fehlentscheidungen eines einzelnen Geschäftsführers bzw. Inhabers nicht möglich, da hier immer Vorstand und Aufsichtsrat Hand in Hand arbeiten müssen.
- Gleiches gilt auch über die täglichen Geschäftsvorfälle, da der Vorstand ausschließlich dem Aufsichtsrat gegenüber Rechenschaft ablegen muss.
- Eine AG kann auch mit Eigenkapital gegründet werden, so dass hier die Abhängigkeit von Banken nicht unbedingt gegeben ist.
- Wenn der Unternehmensinhaber sterben sollte oder die Geschäfte aus anderen Gründen nicht mehr leiten kann, bleibt das Unternehmen trotzdem weiter bestehen.
AG gründen – Nachteile
- Die Stammeinlage von mindestens 50.000 Euro ist weitaus höher als bei anderen Rechtsformen.
- Bei der Führung einer AG sind umfassende Vorschriften zu beachten, die zwar erheblich erleichtert wurden, aber dennoch strikt eingehalten werden müssen. Der Verwaltungsaufwand hierfür ist also entsprechend hoch.
- Wenn die Gründer nicht mehr Inhaber der Aktienmehrheit sind, kann es passieren, dass „ihre“ Firma in andere Hände gerät, da der Inhaber der Aktienmehrheit auch in der Regel die Richtung des Unternehmens bestimmt.